Liebe Mitbewohner,
Liebe Miteigentümer,
Letzten Dienstag hat Herr Frühschütz (FS), unser zuständiger Rauchfangkehrer
einen Extra-Besuch gemacht, um einmal vorab anzusehen, was er dann
beim offiziellen Termin zu beanstanden haben wird.
Neben mir war auch Renate Koller bei dem Termin anwesend.
Generell ist die Situation die, daß es extrem strenge Bestimmungen gibt,
aber auch eine "Grauzone", was man uns durchgehen lässt.
Die Hoffnung war, daß er uns Tipps gibt, was 'im Toleranzbereich sein kann'
Die Feuerpolizeivorschriften sind leider in den letzten Jahren laufend
verschärft worden.
FS berichtete von einem Fall am Flötzersteig, wo durch einen
dauerladenden
Akku-Autostaubsauger drei Häuser in Brand gerieten.
Zum offiziellen Termin am 17.06/18.06 kommt zumindest der Herr
Frühschütz (oder sein Mitarbeiter).
Ob sonst noch wer kommt entzieht sich meiner Kenntnis.
Die MA36/Feuerpolozei sollten wir uns aber nicht (freiwillig) eintreten.
Und die 'externe Entrümpelungsfirma',
an die Frau Pichler(PI) von der HVW gedacht hat (die natürlich möglichst
viel finden würden, weil Business...),
konnten wir dadurch vermeiden, daß wir erklärt haben, den Abtransport in
Eigenregie kostengünstiger
durchführen zu wollen.
Bemerkungen zu den einzelnen Häusern (mit aber auch diversen generellen
Betrachtungen, als <G> markiert)
(Gall 106 wurde nicht besucht. Dort gilt aber betreffend Stiegenhaus und
Kellergängen im
wesentlichen dasselbe)
Gall108/1
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- Die *Schuhkästen* in den*Mauernischen* dürfen bleiben, weil nicht über
die Nische hervorstehend
(nur zwischen Türstock und Wand auf der den Stiegen abgewandter Seite)
und *fix eingebaut und gegen Kippen gesichert*.
(Hier äußerte sich PI kritischer; sie meinte, das muss auch weg...)
- <G> Es ist *günstiger* bei der Beurteilung, wenn Kästen etc. nicht aus
lackiertem Holz sondern
"*Melaninbeschichtet*" sind, weil dann schwerer entflammbar.
Wobei Holz wiederum günstiger (aus seiner Sicht ist, als
Ablagerungen aus Papier/Karton)
- <G> In den Stiegenhäusern geht es hauptsächlich darum, daß die
*Fluchtwege nicht eingeschränkt* werden
bzw. daß niemand im Brandfall über etwas (zB Blumen/Schuhe) stolpern
kann, wenn alles verraucht ist.
Es ist auch an Rettungsdienste zu denken, die im Notfall jemanden
aus der Wohnung tragen müssen.
- Die *Bank *(zum Schuheanziehen bzw mit Fach für Schuhe) naben 108/1/4
muss leider weg.
(Fluchtweg und Brandlast)
- Ebenso muss der *Tauschtisch *im Keller Stiegenhaus Stiege 1 weg, da
brennbar bzw. brennbares (zB Magazine/Bücher)
darauf gelagert. Hier habe ich noch keine Ersatzlösung(vielleicht
kann man im Bereich Trafo-Ecke ein Metallregal aufstellen,
das zumindest nicht gesehen wird...
- Die *Aluleiter* (die hat vermutlich ein Dachdecker vergessen;
Ausziehbare Doppelleiter) im Verbindungsgang (ebenfalls
Fluchtweg) zwischen Stiegenhaus und Aussentreppe ist auch problematisch.
Hier gibt es drei Lösungen
1) über Hüfthöhe(damit man nicht stolpern kann, wenn man sich die
Wand entlangtastet) an Häken aufhängen
(wird eventuell akzeptiert; sicher ist es nicht), damit niemand
drüber stolpern kann.
Störend könnte auch sein, daß zumindest eine Türhälfte der
Trafotüre im aufgehängten Zustand blockiert wird
2) Genauso wie Holzleitern entsorgen (brauchen wir die überhaupt?
Kann man ev. in Willhaben loswerden)
3) Woanders (im Garten? An den Grenzzaun hängen?) lagern. In diesem
Fall sollten wir sie aber zB mit einem
Fahrradschloss an (zB Zaun) fixieren, damit das nicht eine Leiter
wird, die einem Einbrecher gelegen kommt.
- Im Kellergang Stg1 muss der *Teppich* weg. Ebenso der
*Fichtenholz-Bauernkasten* und meine*Abfall-Trennbehälter*.
(Kellergang ist Fluchtweg, Brandlast)
- Die *gemeinsame Nutzung vom Aufhängeraum als Fahrrad-Abstellraum ist
OK*. Allerdings dürfen E-Bikes nur ohne
Akku abgestellt werden. (Sonst bräuchte es zumindest eine
selbstschließende Brandschutztüre; Laden der Akkus
scheint leider eher nur in den Wohnungen unter Aufsicht sicher möglich)
Gall108/2
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- Im Keller gilt natürlich das Selbe, wie bei Stiege 1. *In den
Kellergängen darf nichts stehen. Kein Fahrrad, kein eBike*.
*eBike Laden im Kellergang ist leider ein No-Go* (Den Traum davon habe
ich mir auch schon abgeschminkt auf Stiege 1)
- Die *Kasterln *müssen leider ebenso weg wie diverse sonstige Dinge wie
*Gartenmöbel*.
- <G> *Kinderwagen und Fahrräder* sollten nirgendwo anders als in den
*Fahrradräumen, bzw. in der Treppennnische*
(also unter der zweituntesten Treppe) stehen.
Die Treppennische sah er entspannter als die HVW (solange nichts in
den Fluchtweg heraussteht, bzw rollen kann).
(PI hat ja ein Bild einer Stiegennische am Aushang gehabt!)
- Die hängenden Kinderräder würde ich genauso wie das eine Rad von
Renate auf Stiege 1 noch hängen lassen, und es
auf eine eventuelle Beanstandung ankommen lassen(Die Kinderräder
sind ja quasi in einer Nische aufgehängt
und können daher nicht umfallen) - (könnte man argumentieren)
Die restlichen Räder / eBikes / Kinderwagen sollten in der
Treppennische untergebracht werden.
Gall108/3
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- Da ist der *Fahrradcluster* vor dem Stiegenhaus natürlich ein Hotspot.
Das gehört nach Ansicht von F. ebenfalls zum Gang/Fluchtweg.
=> Hier sollten wir herrenlose Räder aussortieren (Sebastian sammelt
für ein Pfadfinderprojekt)
Eventuell könnte eine geringe Anzahl hängen bleiben (Siehe Bemerkung
zu Stiege 2)
- Gegen die *Hand-Gartengeräte* hat er nichts einzuwenden gehat.
Im Zweifelsfall sollten aber die sonstigen Ablagerungen in den
Parteienkellern verschwinden.
Erstaublicherweise hat ihn auch ein großer gelagerter Baumstamm (ich
glaube von Sasan) nicht so geschreckt
(Er meinte, da verbrennt man sich eher die Finger, wenn man hier mit
dem Feuerzeug dranhält)
=> Die ganzen Schachteln, Brennholz etc. sollten aber besser in den
Parteienkellern verschwinden.
Wenn wir diesen Raum ebenfalls zu einem gleichzeitigen Fahrradkeller
umwidmen, sind sonstige Ablagerungen
nämlich nicht zulässig.Ob das jetzt Teil des Fluchtweges ist (weil
nicht durch eine Türe abgetrennt, aber doch
getrennter als die breiteren Bereiche des Kellergangs), ließ sich
nicht abschließend klären.
Er schien jedoch gegen Fahrräder in diesem Bereich nichts
einzuwenden, meinte aber wenn man dort eine
Türe einbauen würde wäre es klarer (weil dann mit Sicherheit nicht
Teil des Fluchtwegs)
- Den *Aufhängeraum (groß im Bild auf Aushang)* sollten wir zu einem
Kombi Aufhängeraum/Fahrradraum
umfunktionieren (und sonstige Ablagerungen entfernen)
<G> Generell sollten wir versuchen, möglichst *vorher/nachher
Bilder* zu liefern
(Zustand auf PI Aushang - Zustand bereinigt). Das hilft uns besser,
der Hausverwaltung "Vollzug" zu
melden, bzw. kann auch von der HVW gegenüber Behörde verwendet
werden, und somit
das Risiko der HVW reduzieren ("Wir haben das bei den
Mietern/Eigentümern beanstandet und diese
*haben entsprechende Maßnahmen ergriffen*") - Ich hoffe, daß PI dann
auch weniger zu
Überreaktionen neigen wird, und sich auch wieder auf ein
vernünftiges Maß 'beruhigt'.
- Die *alte Waschmachine* müssen wir natürlich entfernen
- Ebenso sollten die *Räder in Treppennische oder Fahrradraum*
abgestellt werden.
- <G> *Generell ist für ihn alles was sich vom Kellergang durch eine
(möglichst verschlossene)
Türe abgetrennt befindet, unerheblich*. Er meinte zwar ebenfalls
(wie PI), man sollte in die
*Kellerabteile einsehen* können (um zB Ablagerungen von Benzinkanistern,
Gasflaschen etc
zu sehen). Wir sollten diesbezügliche Neugier durch MA36 bzw. HVW
nicht provozieren.
Ich hoffe daß alle, die die Abteile mit einem Sichtschutz versehen
haben, es so
lassen können.
- Den *kleinen Trockenraum (früher Beheizt)* werden wir daher verschließen
(ob der groß genug für eine Sauna wäre? Hofer-Zeni hatte glaube ich
einmal die Idee)
- In der Waschküche gibt es noch einen *holzbeheizten Waschofen* (den
könnten wir auch entfernen,
vieleicht ist ein "Wäschermädelmuseum" interessiert :-)) ).
Da steckt eventuell ein Kupferkessel drinnen, der ein dekoratives
Blumengefäß werden könnte
Das könnte eventuell Platz schaffen, alle drei Geräte au einer Seite
aufzustellen.
- Im *Stiegenhaus haben ihn die beiden Stirnseitig stehenden Schuhkästen
nicht gestört*, solange
sie gegen Umfallen gesichert sind.
<G> Generell darf auf den Schuhkästen falls erlaubt (auch in anderen
Stiegen)*nichts drauf stehen*.
- Die *Pflanzen* im Haus 3 Halbstock hat er bemängelt, weil man darüber
angeblich stolpern könnte
(Er meinte auch das Fenster sei eventuell auch ein Fluchtweg für
eine Leiterbergung)
Lieb70
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Da gilt genauso (Leider ist das Platzangebot dort ja durch die Loggien
sehr begrenzt):
- <G> *Die Stiegenhäuser und Kellergänge sind sind von Ablagerungen
freizuhalten*
(Pflanzen, Sessel etc.)
- Interessanterweise stieß er sich nicht an den *Blumen in der
Fensternische* (Stiege3?)
Er meinte, das sei ja eine Nische und daher erlaubt. Die Pflanzen
sollten aber gegen
Umfallen gesichert werden. Wie wisse er auch nicht.
- *Kinderwagen* dürfen *nur in den Treppennischen* (siehe auch oben)
abgestellt werden,
und sollten nicht in den Fluchtweg herausragen. Leider gibt es in
Lieb70 aus baulichen
Gründen wesentlich kleinere Treppennischen. Daß das Trennen von
Kinderwagenunterteil
(nur Metall) vom textilem Oberteil (wie in der Verordnung steht)
eher eine Beschreibung
der 1970er Kinderwägen ist, ist ihm ebenfalls klar. Er meinte nur,
zB zusätzliche Decken
sollten eher nicht drinnen gelassen werden.
- Zu den doch vorhandenen Fahrrädern und dem weniger großen Platzangebot
hatte er
einen produktiven Vorschlag:
In der einen oder anderen*Loggia*, ließen sich *Radabstellplätze*
machen. Die seien ja
dann immerhin überdacht. Möglicherweise gibt es da auch eine
Fördermöglichkeit.
- Zum *Treppenlift* Stiege 1 meinte er, den könnte die Hausgemeinschaft
vielleicht verkaufen,
falls nicht mehr gebraucht.
Sorry, das war wiedermal eine Menge Text und hat etwas länger gedauert!
Ich habe aber versucht allen, die nicht dabei waren, möglichst viele
Informationen
zukommen zu lassen, damit wir die gemeinsame "Entrümpelung" in den
nächsten zwei
Wochen möglichst optimal gestalten können.
Liebe Grüße,
Christian