Hallo Alle,
eine eMail von Frau Pichler von der HV.
Der Screenshot aus einer anderen Liegenschaft, die bemängelt wurde
ist leider
wenig aussagekräftig (bzw. bietet keine neue, über den
Gesetzestext hinausgehenden Erkenntnisse)
Es gab möglicherweise (noch?) keine Anzeige durch den Wohnfonds
bei der Feuerpolizei.
Vielmehr schreibt Frau Pichler, daß sie selbst MA36(Feuerpolizei)
und Rauchfangkehrer kontaktiert hat(!!).
Frau Pichler hat mit letztens erzählt, daß Frau Meisnar ja
eigentlich schon in Pension sei.
Ich habe vorhin Frau Meisnar angesprochen, ob wir sie denn
nochmals sehen werde,
weil wir uns ja gerne für die langjährige gute Zusammenarbeit
bedanken wollen.
Darauf antwortet sie mir, daß sie ja schon seit 15 Jahren in
Pension sei, aber daß es
Zeit ist, "die Jüngeren" ranzulassen - und dass dieses Thema an
Frau Pichler übergeben wurde -
Die unten inkludierten Infos behandeln den nackten neuesten
Verordnungstext und erwähnen auch nicht
das gegenüber Frau Wasilewski gemachte Zugeständnis, (vorerst,
ohne behördlichen Zwang) keine
Kinderwägen entsorgen zu lassen -
Betreffend der Kinderwagen denke ich, daß es gut wäre, wenn wir
jeweils in der Nische unter den Stiegen
ein Schild anbringen werden: "Kinderwagenabstellplatz -
Kinderwagen gegen wegrollen sichern!"
Eventuell mit Hinweis, die Bremsen zu aktivieren oder ihn
anzuhängen(Eventuell eine Öse an der Wand anzubringen, wo man ihn
einhängen kann)
(Das ist einfach vorerst meine Idee, als Diskussionsgrundlage; Ich
werde das Thema später auch auf unserer Website anlegen)
Die Fahrräder sind leider ein anderes Thema. Da gelten strengere
Bestimmungen.
Das werden wir noch diskutieren (Vielleicht heute?)
Liebe Grüße,
Christian
Betreff: | 16., Gallitzinstr. 106-108/Liebharstalstr. 70: Infos RFK, Feuerpolizei MA 36 |
---|---|
Datum: | Thu, 15 May 2025 08:26:13 +0000 |
Von: | PC21 <PC21@windbichler.at> |
An: | office@kranich.com <office@kranich.com> |
Kopie (CC): | PC23 <PC23@windbichler.at> |
Sehr geehrter Herr Kranich,
die nächsten Kehrtermine sind 17.06.2025 in
Gallitzinstr. 106 + 108, 18.06.2025 in Liebhartstalstr. 70.
Anbei auch unser Aushang bzgl. Entrümpelung
mit der Bitte um Weiterleitung an alle Bewohner*innen.
Weiters sende ich Ihnen wie versprochen
einige Links und Informationen, die ich zum Thema Freihalten
von Fluchtwegen und Ablagerungen zusammentragen konnte. Die
Homepage der MA36 ist meiner Meinung nach am übersichtlichsten
😉
Lagerung in Gebäuden - Stiegenhaus,
Tiefgaragen
Freie Fluchtwege und Dachböden:
Wiener Rauchfangkehrer
Freie Fluchtwege und Rauchmelder
können im Ernstfall Leben retten!: Wiener Rauchfangkehrer
Nach Rücksprache mit Feuerpolizei MA36 und
Rauchfangkehrer sind folgende Aspekte ausschlaggebend:
Wege von Rettungskräften (zB Rettung
bei Krankentransport oder Feuerwehr bei Brand etc) dürfen
nicht behindert werden.
Dh zB. Topfpflanzen auf Fensterbrettern
sind erlaubt, solange dieses Fenster keinen evtl. Fluchtweg
darstellt und die Pflanzen gegen Verschieben gesichert sind.
Brandgefährliche Stoffe dürfen nicht
in allg. Teilen, Stiegenhäusern etc. gelagert werden, da es
beim Brand zu starkem Qualm und/oder toxischen Dämpfen kommen
kann (Beispiel: Textilien und Kunststoffteile von
Kinderwägen). Auch sind zB leicht entzündliche Stoffe nicht
erlaubt.
Wenn Ablagerungen nicht gegen die oa.
Bedingungen verstossen, müssen sie jedenfalls gegen Umfallen
und Verschieben gesichert werden.
Vorgabe seit dem neuen Feuerpolizeigesetz
(Jänner 2024):
Fluchtwege sind auf die vorhandene
Breite freizuhalten, dh „Nischen“ neben der Wohnungstüre
zählen ebenfalls zum Fluchtweg.
Echte Nischen (wie zB unter dem
Treppenlauf) bilden jedoch die Ausnahme, hier dürfen
Gegenstände abgestellt werden (immer unter Berücksichtigung
gesichert, ragen nicht in Wege, keine brandgefährlichen
Stoffe, ….)
2 Stück Fußmatten vor der
Wohnungstür sind zB erlaubt, Teppiche jedoch nicht.
Keller:
Kellertüren aus Holz, Holzkästen sind nicht
leicht brennbar, dürfen also bleiben!
Kellertüren: Abteile sollten einsehbar sein
Absolutes Nein: Lagerung von Reifen (egal
wo, nicht erlaubt im Keller, Garagen, …)
Fahrräder (mit zB Aufhängung): ok wenn
gesichert, nicht im Weg, etc. (siehe oben)
Somit also zB Papier, Gewand im Kasten sind
ok, außerhalb nicht
Dachboden:
¼ der Fläche dürfte für Lagerungen genutzt
werden
Freibleiben müssen die Fanggruppen und zB
Fenster die als Fluchtweg aufs Dach dienen können (Feuerwehr
holt die Geflüchteten vom Dach)
Tisch für die „Tauschbörse“:
Bitte auf die oa. Vorgaben überprüfen, der
Rauchfangkehrer kann es sich evtl. bei der nächsten Kehrung
ansehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit bei dem
großen Thema Frühjahrsputz weiterhelfen.
Wenn ich ein Thema übersehen habe, bitte um
kurze Nachricht.
Natürlich stehe ich allen für jegliche
Frage gerne zur Verfügung!
Lagerung in Gebäuden - Stiegenhaus,
Tiefgaragen
Freie Fluchtwege und Dachböden:
Wiener Rauchfangkehrer
Freie Fluchtwege und Rauchmelder
können im Ernstfall Leben retten!: Wiener Rauchfangkehrer
Hier auch noch meine erwähnte Info vom RFK
einer anderen Liegenschaft:
Feu
Mit
freundlichen Grüßen
Karin PICHLER
Herbert
Windbichler GmbH
Zehenthofgasse
16/4
1190 Wien
Telefon:
01 328 23 66 - DW 260
Fax:
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