Hallo Alle,
Ein Update zur Thematik von unterwegs übermittelt....
Frau Pichler hat mir gestern auch zugesagt den Aushang nochmals
per eMail zu schicken
(noch nicht geschehen) - zu Weiterleiten an die Liste
@Lisa Wasilewski:
Darf ich Sie zur Mailliste hinzufügen?
Liebe Grüße,
Christian
Betreff: | Liebhartstalstraße 70: Kinderwagen etc |
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Datum: | Wed, 14 May 2025 10:19:05 +0000 |
Von: | PC21 <PC21@windbichler.at> |
An: | kontakt@pimpyourroom.at <kontakt@pimpyourroom.at> |
Kopie (CC): | office@kranich.com <office@kranich.com>, PC10 <PC10@windbichler.at>, PC23 <PC23@windbichler.at> |
Sehr
geehrte Frau Wasilewski,
leider
wurden anlässlich einer Begehung mit dem Wohnfonds Wien die
umfangreichen Ablagerungen in der gesamten Liegenschaft
kritisiert.
Da wir
sehr oft Aufforderungen bzgl. feuerpolizeilicher Übelstände
und Verwaltungsstrafverfahren erhalten, sind wir
verpflichtet diesen nachzukommen und die Eigentümer*innen
darüber in Kenntnis zu setzen.
In
Abstimmung mit unserer Rechtsabteilung werden wir allerdings
in der Liegenschaft Gallitzinstraße
106-108/Liebhartstalstraße 70
keine Kinderwägen entrümpeln.
Solange
wir keinen ausdrücklichen Auftrag von Rauchfangkehrer oder
Behörde bzgl. Kinderwägen erhalten, werden wir aktiv nichts
unternehmen.
Im Falle
einer behördlichen Aufforderung seitens des Rauchfangkehrers
oder der Behörde werden wir Sie selbstverständlich
dahingehend informieren.
Informativ darf
ich festhalten:
Generell
sind laut Auskunft des Rauchfangkehrers und der Feuerpolizei
(MA 36) Lagerungen in Nischen unter Stiegen gestattet.
Es gibt
allerdings
Einschränkungen bzw. Voraussetzungen:
Die
Gegenstände dürfen nicht brandgefährlich sein (d.h. Stoffe
die leicht brennbar, leicht entzündbar oder schwer löschbar
sind), dürfen nicht in den Fluchtweg ragen und müssen
ausreichend (gegen Umfallen/Verschieben) gesichert sein.
Es
stehen dabei immer Sicherheitsaspekte im Vordergrund wie zB
die Auswirkungen bei Bränden, bei denen Stoffe stark qualmen
oder sogar toxische Dämpfe entwickeln können.
Somit
dürfte das Kinderwagengestell in der Nische unterhalb des
Treppenlaufs gelagert werden.
Nicht
jedoch die textilen Komponenten oder Kunststoff-Aufsätze.
Doch
wie oben erwähnt, werden wir ohne offizielle Aufforderung
Kinderwägen nicht entrümpeln!
Genauere
Informationen stelle ich noch zusammen, damit Sie sich
intern über mögliche Vorgehensweisen und Alternativen
abstimmen können.
Herr
Kranich (Gallitzinstr. 108/Stiege 1) hat sich
freundlicherweise bereit erklärt, diese dann an alle
Miteigentümer auszuschicken, da uns nicht alle Mail-Adressen
vorliegen.
Ich
hoffe ich konnte die Wogen glätten und Ihren Alltag wieder
ein wenig erleichtern!
Gerne
können Sie mich in Zukunft bei Fragen oder Anregungen auch
direkt kontaktieren unter
pc21@windbichler.at.
Mit freundlichen Grüßen
Karin PICHLER
Herbert Windbichler GmbH
Zehenthofgasse 16/4
1190 Wien
Telefon: 01 328 23 66 - DW 260
Fax: 01 328 23 83
Mail:
pc21@windbichler.at
Firmenbuch: 57433k, Handelsgericht Wien
Von:
kontakt@pimpyourroom.at
<kontakt@pimpyourroom.at>
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2025 10:31
An: PC10 <PC10@windbichler.at>
Betreff: Liebhartstalstraße 70
Sehr
geehrte Hausverwaltung,
Ich
schreibe bezüglich dem Aushang in der Liebhartstalstraße 70.
Wir haben unseren Kinderwagen in der Nische unter den
Stiegen stehen. In dem Eck befindet sich absolut nichts und
steht auch niemandem im Weg. Er steht auch absolut nicht im
Weg wenn man schnell flüchten müsste.
Müssten
wir den Kindrrwagen wegräumen wäre das eine absolute
Katastrophe. Sie wissen dass die Stiegenhäuser wirklich
nicht breit sind, weswegen es schon gar nicht so leicht ist
mit Wickeltasche, Tasch, Baby im Arm oder im Maxicosi und
vielleicht Einkauf hier rauf und runter zu kommen.
Ich
kann nicht gleichzeitig die Kinderwagenwanne und das
Kinderwagengestell mit rauf bzw runter tragen vom 3. Stock.
Und nicht weil ich nicht will oder es mir zu mühsam ist,
sondern es wirklich nicht möglich ist. Das heißt ich wäre
praktisch die nächsten Monate oben eingesperrt weil ich
meinen Sohn nicht alleine in der Wohnung oder im Auto lassen
kann. Mein Mann ist arbeiten und kann sich natürlich auch
nicht jedes mal wenn ich die Wohnung verlassen muss/will
Urlaub beantragen um mir zu helfen.
Am 13.
Juni haben wir zb Kinderarzttermin. Das bedeutet dass ich
solche Termine nicht mehr wahrnehmen könnte, was grob
fahrlässig wäre. Mein Mann könnte mir den Kinderwagen um 6
Uhr in der früh runter tragen und um 17:00 Uhr wieder
mitraufnehmen...
Also
Bitte ich höflichst darum, da wir ihn sowieso in der Ecke
stehen haben und somit absolut nichts behindern/verstellen,
dass der Kindrrwagen unten stehen bleiben darf.
Mit
freundlichen Grüßen
Lisa
Wasilewski