Hallo Alle,
Eben kam dieses eMail herein.
Das klingt schon etwas besser.
Man beachte auch, daß neben der Rechtsabteilung(PC23?) ebenfalls
von Ihr Frau Meisnar(PC3)
miteingebunden wurde (Ich habe das letzte Schreiben an Frau
Pichler ebenfalls an Frau Meisnar
("Für ihre Ablage") kopiert, auch wenn sie meinte, das Thema an
Frau Pichler abgegeben zu haben ;-)
Liebe Grüße,
Christian
Betreff: | WEG Gallitzintsraße 106/108 Liebhartstalstraße 70 - Problem Ablagerungen |
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Datum: | Thu, 15 May 2025 13:21:37 +0000 |
Von: | PC21 <PC21@windbichler.at> |
An: | Christian Kranich <office@kranich.com> |
Kopie (CC): | PC23 <PC23@windbichler.at>, PC3 <PC3@windbichler.at> |
Sehr
geehrter Herr Kranich,
vielen
Dank für die gesammelten Mail-Adressen, die ich in unserem
System hinterlegen werde!
Ich
begrüße es sehr, dass Ihre Gemeinschaft das Thema der
Ablagerungen so ernst nimmt wie wir.
Natürlich
liegt auch uns eine weitere gute Zusammenarbeit am Herzen
und ich habe den Eindruck, wir sind alle auf dem richtigen
Weg.
Normalerweise
legt die Behörde besonderen Wert auf freigehaltene
Fluchtwege und dass keine leicht entzündlichen Stoffe
gelagert werden. Bauliche Änderungen betreffen meist nur die
Altpapier-Kübel, die im Bereich von Postkästen stehen
(müssen gegen Umfallen etc. gesichert sein, nicht in den
Fluchtweg ragen, flammhemmender Deckel/Material).
Ich
denke also nicht, dass es dzt. Auflagen in Hinblick auf
bauliche Maßnahmen geben wird.
Daher
mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen um Kosten, die die
Rücklage und somit wichtige thermische Sanierungsmaßnahmen
schmälern könnten.
Schreiben
bzgl. einer Entrümpelung zielen ja darauf ab, dass die
jeweiligen Besitzer der Gegenstände die Gelegenheit haben,
sich weiter darum zu kümmern – oder wie in Ihrem Fall – zu
entsorgen.
Daher
auch immer unser Hinweis, dass die Kosten dafür auf die
Betriebskosten umgewälzt werden.
Mit
der von Ihnen geplanten Vorgehensweise (Entsorgung in
Eigenregie und Sensibilisierung aller Bewohner bzgl.
Fluchtwege und Brandgefahr) sind wir selbstverständlich
einverstanden.
Ich
denke mit meinem letzten Mail konnte ich die wichtigsten
Vorgaben zusammenfassen.
Gerne
warten wir also den Kehrtermin des Rauchfangkehrers am
17./18.06. ab.
Sollten
danach noch Maßnahmen notwendig sein, werden wir sie
gemeinsam abstimmen.
Noch
eine Idee von uns (ich bin mir sicher, in Ihrer Gemeinschaft
wurde sie ebenfalls bereits in Betracht gezogen):
Kann
evtl. einer der allgemeinen Keller- Räume auf Stiege 1
(Gallitzinstr. 108) als Fahrrad- und Kinderwagen-Raum
genutzt werden?
Mit der
von Ihnen bereits angedachten Fahr-Schiene / Rampe und evtl.
mit einer an der Mauer (klappbaren?) zusätzlichen Schiene
wäre dieser Raum sicherlich für Fahrräder und Kinderwägen
gut erreichbar.
In
diesem Zusammenhang noch ein Link zu Fördermöglichkeiten von
Fahrrad-Abstellplätzen; dies dann allerdings als
längerfristiges Projekt:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/privatflaeche/fahrradstaender.html
Mit freundlichen Grüßen
Karin PICHLER
Herbert Windbichler GmbH
Zehenthofgasse 16/4
1190 Wien
Telefon: 01 328 23 66 - DW 260
Fax: 01 328 23 83
Mail:
pc21@windbichler.at
Firmenbuch: 57433k, Handelsgericht Wien
Von: Christian Kranich <office@kranich.com>
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2025 11:49
An: PC21 <PC21@windbichler.at>
Betreff: Fwd: WEG Gallitzintsraße 106/108
Liebhartstalstraße 70 - Problem Ablagerungen
Sehr geehrte Frau Pichler,
Dieses eMail hätte schon gestern an Sie gehen sollen, und
hat sich jetzt
mit Ihrer Mail gekreuzt.....
(Ich habe es daher aktualisiert, zB. das Ersuchen um den
Screenshot entfernt)
Problem Ablagerungen
Wir wollen als Hausgemeinschaft natürlich gemeinsam mit
der Hausverwaltung das Problem entschärfen,
da das in beiderseitigem Interesse ist.
Aber es ist mir auch klar daß es genauso wie bei der
thermischen Sanierung natürlich (abgesehen vom
reinen Gesetzestext verschiedene mögliche Auslegungen
geben kann(Siehe auch die Bereitschaft der
Hausverwaltung, vorerst keine Kinderwägen entsorgen zu
lassen gemäß eMail an Frau Wasilewski)
Ein Gebäude aus den 1960er Jahren wie das unsere hat
natürlich einen anderen Ausführungsstand als
ein Neubau(da sich ja auch die Bestimmungen über die Jahre
geändert haben, und ich mir nur schwer
vorstellen kann, daß das baulich überall immer wieder
nachgeführt wurde)
Was wir erreichen wollen (und vermutlich müssen), ist ein
kluger und vernünftiger Kompromiss, was
im Normalfall von den Behörden noch toleriert wird. Wir
verlassen uns dabei auf die Weitsicht, Kompetenz
und Erfahrung Ihrer Firma. Schließlich sind wir ja auch
langjährige und zufriedene Kunden und an einer weiterhin
ungetrübt guten Partnerschaft interessiert. Denn wir
sitzen ja im selben Boot. Alle Weitungen, die im Fall von
Verwaltungsstrafen ihre Firma treffen, schlagen natürlich
dann auch zu uns als Eigentümergemeinschaft durch.
Was uns sicherlich sehr weh täte, wäre es wesentliche
Beträge aus der Rücklage in eine Ausstattung der Gänge und
Keller am Level eines aktuellen Neubaus zu bringen. Damit
ist nämlich dann auch die Möglichkeit
das Geld in eine thermische Sanierung zu stecken, stark
reduziert.
Zur weiteren Vorgehensweise:
In der Woche nach dem 13.06 wollen Sie eine externe Firma
für die Erstellung eines
Angebots für die "Entsorgung" beauftragen. Wir ersuchen
Sie, mit der Beauftragung der
Entrümpelungsfirma noch zuzuwarten, bis der
Rauchfangkehrertermin (und die Rückmeldung
des Rauchfangkehrers an die Hausverwaltung und an die
Miteigentümer) stattgefunden hat.
Wir planen, daß wir bis dahin schon die meisten Dinge
schon selbst entsorgt haben.
Denn wir ziehen es vor, den Abtransport der gelisteten
Dinge in Eigenregie
zu tätigen, was Kosten und Aufwände auf allen Seiten
reduziert.
Wir haben einen Anhänger und mindestens zwei Autos mit
Anhängerkupplug
zur Verfügung und schon öfters Fuhren zum Müllplatz
durchgeführt
(Aus wenn man das nicht sieht ;-) )
Wir werden dann nach dem 17.06/18.06 etwaige vom
Rauchfangkehrer dann noch bemängelte
Dinge kurzfristig entsorgen und Ihnen davon eine
Fotodokumentation übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Kranich