Letzten Dienstag hat Herr Frühschütz (FS), unser zuständiger
Rauchfangkehrer
einen Extra-Besuch gemacht, um einmal vorab anzusehen, was
er dann
beim offiziellen Termin zu beanstanden haben wird.
Neben mir war auch Renate Koller bei dem Termin anwesend.
Generell ist die Situation die, daß es extrem strenge
Bestimmungen gibt,
aber auch eine "Grauzone", was man uns durchgehen lässt.
Die Hoffnung war, daß er uns Tipps gibt, was 'im
Toleranzbereich sein kann'
Die Feuerpolizeivorschriften sind leider in den letzten
Jahren laufend verschärft worden.
FS berichtete von einem Fall am Flötzersteig, wo durch
einen dauerladenden
Akku-Autostaubsauger drei Häuser in Brand gerieten.
Zum offiziellen Termin am 17.06/18.06 kommt zumindest der
Herr Frühschütz (oder sein Mitarbeiter).
Ob sonst noch wer kommt entzieht sich meiner Kenntnis.
Die MA36/Feuerpolozei sollten wir uns aber nicht
(freiwillig) eintreten. Und die 'externe
Entrümpelungsfirma',
an die Frau Pichler(PI) von der HVW gedacht hat (die
natürlich möglichst viel finden würden, weil Business...),
konnten wir dadurch vermeiden, daß wir erklärt haben, den
Abtransport in Eigenregie kostengünstiger
durchführen zu wollen.
Bemerkungen zu den einzelnen Häusern (mit aber auch diversen
generellen Betrachtungen, als <G> markiert)
(Gall 106 wurde nicht besucht. Dort gilt aber betreffend
Stiegenhaus und Kellergängen im
wesentlichen dasselbe)
Gall108/1
-------------
- Die Schuhkästen in den
Mauernischen dürfen bleiben, weil nicht über die
Nische hervorstehend
(nur zwischen Türstock und Wand auf der den Stiegen
abgewandter Seite)
und fix eingebaut und gegen Kippen gesichert.
(Hier äußerte sich PI kritischer; sie meinte, das muss
auch weg...)
- <G> Es ist günstiger bei der
Beurteilung, wenn Kästen etc. nicht aus lackiertem Holz
sondern
"Melaninbeschichtet" sind, weil dann
schwerer entflammbar.
Wobei Holz wiederum günstiger (aus seiner Sicht ist, als
Ablagerungen aus Papier/Karton)
- <G> In den Stiegenhäusern geht es hauptsächlich
darum, daß die Fluchtwege nicht eingeschränkt
werden
bzw. daß niemand im Brandfall über etwas (zB
Blumen/Schuhe) stolpern kann, wenn alles verraucht ist.
Es ist auch an Rettungsdienste zu denken, die im Notfall
jemanden aus der Wohnung tragen müssen.
- Die Bank (zum Schuheanziehen bzw mit
Fach für Schuhe) naben 108/1/4 muss leider weg.
(Fluchtweg und Brandlast)
- Ebenso muss der Tauschtisch im Keller
Stiegenhaus Stiege 1 weg, da brennbar bzw. brennbares (zB
Magazine/Bücher)
darauf gelagert. Hier habe ich noch keine
Ersatzlösung(vielleicht kann man im Bereich Trafo-Ecke ein
Metallregal aufstellen,
das zumindest nicht gesehen wird...
- Die Aluleiter (die hat vermutlich ein
Dachdecker vergessen; Ausziehbare Doppelleiter) im
Verbindungsgang (ebenfalls
Fluchtweg) zwischen Stiegenhaus und Aussentreppe ist auch
problematisch.
Hier gibt es drei Lösungen
1) über Hüfthöhe(damit man nicht stolpern kann, wenn man
sich die Wand entlangtastet) an Häken aufhängen
(wird eventuell akzeptiert; sicher ist es nicht),
damit niemand drüber stolpern kann.
Störend könnte auch sein, daß zumindest eine Türhälfte
der Trafotüre im aufgehängten Zustand blockiert wird
2) Genauso wie Holzleitern entsorgen (brauchen wir die
überhaupt? Kann man ev. in Willhaben loswerden)
3) Woanders (im Garten? An den Grenzzaun hängen?) lagern.
In diesem Fall sollten wir sie aber zB mit einem
Fahrradschloss an (zB Zaun) fixieren, damit das nicht
eine Leiter wird, die einem Einbrecher gelegen kommt.
- Im Kellergang Stg1 muss der Teppich weg.
Ebenso der Fichtenholz-Bauernkasten und
meine Abfall-Trennbehälter.
(Kellergang ist Fluchtweg, Brandlast)
- Die gemeinsame Nutzung vom Aufhängeraum als
Fahrrad-Abstellraum ist OK. Allerdings dürfen
E-Bikes nur ohne
Akku abgestellt werden. (Sonst bräuchte es zumindest eine
selbstschließende Brandschutztüre; Laden der Akkus
scheint leider eher nur in den Wohnungen unter Aufsicht
sicher möglich)
Gall108/2
-------------
- Im Keller gilt natürlich das Selbe, wie bei Stiege 1. In
den Kellergängen darf nichts stehen. Kein Fahrrad, kein
eBike.
eBike Laden im Kellergang ist leider ein No-Go
(Den Traum davon habe ich mir auch schon abgeschminkt auf
Stiege 1)
- Die Kasterln müssen leider ebenso weg
wie diverse sonstige Dinge wie Gartenmöbel.
- <G> Kinderwagen und Fahrräder
sollten nirgendwo anders als in den Fahrradräumen,
bzw. in der Treppennnische
(also unter der zweituntesten Treppe) stehen.
Die Treppennische sah er entspannter als die HVW (solange
nichts in den Fluchtweg heraussteht, bzw rollen kann).
(PI hat ja ein Bild einer Stiegennische am Aushang
gehabt!)
- Die hängenden Kinderräder würde ich genauso wie das eine
Rad von Renate auf Stiege 1 noch hängen lassen, und es
auf eine eventuelle Beanstandung ankommen lassen(Die
Kinderräder sind ja quasi in einer Nische aufgehängt
und können daher nicht umfallen) - (könnte man
argumentieren)
Die restlichen Räder / eBikes / Kinderwagen sollten in
der Treppennische untergebracht werden.
Gall108/3
-------------
- Da ist der Fahrradcluster vor dem
Stiegenhaus natürlich ein Hotspot.
Das gehört nach Ansicht von F. ebenfalls zum
Gang/Fluchtweg.
=> Hier sollten wir herrenlose Räder aussortieren
(Sebastian sammelt für ein Pfadfinderprojekt)
Eventuell könnte eine geringe Anzahl hängen bleiben
(Siehe Bemerkung zu Stiege 2)
- Gegen die Hand-Gartengeräte hat er
nichts einzuwenden gehat.
Im Zweifelsfall sollten aber die sonstigen Ablagerungen
in den Parteienkellern verschwinden.
Erstaublicherweise hat ihn auch ein großer gelagerter
Baumstamm (ich glaube von Sasan) nicht so geschreckt
(Er meinte, da verbrennt man sich eher die Finger, wenn
man hier mit dem Feuerzeug dranhält)
=> Die ganzen Schachteln, Brennholz etc. sollten aber
besser in den Parteienkellern verschwinden.
Wenn wir diesen Raum ebenfalls zu einem gleichzeitigen
Fahrradkeller umwidmen, sind sonstige Ablagerungen
nämlich nicht zulässig. Ob
das jetzt Teil des Fluchtweges ist (weil nicht durch eine
Türe abgetrennt, aber doch
getrennter als die breiteren Bereiche des Kellergangs),
ließ sich nicht abschließend klären.
Er schien jedoch gegen Fahrräder in diesem Bereich nichts
einzuwenden, meinte aber wenn man dort eine
Türe einbauen würde wäre es klarer (weil dann mit
Sicherheit nicht Teil des Fluchtwegs)
- Den Aufhängeraum (groß im Bild auf Aushang)
sollten wir zu einem Kombi Aufhängeraum/Fahrradraum
umfunktionieren (und sonstige Ablagerungen entfernen)
<G> Generell sollten wir versuchen, möglichst vorher/nachher
Bilder zu liefern
(Zustand auf PI Aushang - Zustand bereinigt). Das hilft
uns besser, der Hausverwaltung "Vollzug" zu
melden, bzw. kann auch von der HVW gegenüber Behörde
verwendet werden, und somit
das Risiko der HVW reduzieren ("Wir haben das bei den
Mietern/Eigentümern beanstandet und diese
haben entsprechende Maßnahmen ergriffen")
- Ich hoffe, daß PI dann auch weniger zu
Überreaktionen neigen wird, und sich auch wieder auf ein
vernünftiges Maß 'beruhigt'.
- Die alte Waschmachine müssen wir
natürlich entfernen
- Ebenso sollten die Räder in Treppennische oder
Fahrradraum abgestellt werden.
- <G> Generell ist für ihn alles was sich vom
Kellergang durch eine (möglichst verschlossene)
Türe abgetrennt befindet, unerheblich. Er
meinte zwar ebenfalls (wie PI), man sollte in die
Kellerabteile einsehen können (um zB
Ablagerungen von Benzinkanistern, Gasflaschen etc
zu sehen). Wir sollten diesbezügliche Neugier durch MA36
bzw. HVW nicht provozieren.
Ich hoffe daß alle, die die Abteile mit einem Sichtschutz
versehen haben, es so
lassen können.
- Den kleinen Trockenraum (früher Beheizt)
werden wir daher verschließen
(ob der groß genug für eine Sauna wäre? Hofer-Zeni hatte
glaube ich einmal die Idee)
- In der Waschküche gibt es noch einen holzbeheizten
Waschofen (den könnten wir auch entfernen,
vieleicht ist ein "Wäschermädelmuseum" interessiert :-))
).
Da steckt eventuell ein Kupferkessel drinnen, der ein
dekoratives Blumengefäß werden könnte
Das könnte eventuell Platz schaffen, alle drei Geräte au
einer Seite aufzustellen.
- Im Stiegenhaus haben ihn die beiden Stirnseitig
stehenden Schuhkästen nicht gestört, solange
sie gegen Umfallen gesichert sind.
<G> Generell darf auf den Schuhkästen falls erlaubt
(auch in anderen Stiegen) nichts drauf stehen.
- Die Pflanzen im Haus 3 Halbstock hat er
bemängelt, weil man darüber angeblich stolpern könnte
(Er meinte auch das Fenster sei eventuell auch ein
Fluchtweg für eine Leiterbergung)
Lieb70
---------
Da gilt genauso (Leider ist das Platzangebot dort ja durch
die Loggien sehr begrenzt):
- <G> Die Stiegenhäuser und Kellergänge sind
sind von Ablagerungen freizuhalten
(Pflanzen, Sessel etc.)
- Interessanterweise stieß er sich nicht an den Blumen
in der Fensternische (Stiege3?)
Er meinte, das sei ja eine Nische und daher erlaubt. Die
Pflanzen sollten aber gegen
Umfallen gesichert werden. Wie wisse er auch nicht.
- Kinderwagen dürfen nur in den Treppennischen
(siehe auch oben) abgestellt werden,
und sollten nicht in den Fluchtweg herausragen. Leider
gibt es in Lieb70 aus baulichen
Gründen wesentlich kleinere Treppennischen. Daß das
Trennen von Kinderwagenunterteil
(nur Metall) vom textilem Oberteil (wie in der Verordnung
steht) eher eine Beschreibung
der 1970er Kinderwägen ist, ist ihm ebenfalls klar. Er
meinte nur, zB zusätzliche Decken
sollten eher nicht drinnen gelassen werden.
- Zu den doch vorhandenen Fahrrädern und dem weniger großen
Platzangebot hatte er
einen produktiven Vorschlag:
In der einen oder anderen Loggia, ließen
sich Radabstellplätze machen. Die seien ja
dann immerhin überdacht. Möglicherweise gibt es da auch
eine Fördermöglichkeit.
- Zum Treppenlift Stiege 1 meinte er, den
könnte die Hausgemeinschaft vielleicht verkaufen,
falls nicht mehr gebraucht.
Sorry, das war wiedermal eine Menge Text und hat etwas
länger gedauert!
Ich habe aber versucht allen, die nicht dabei waren,
möglichst viele Informationen
zukommen zu lassen, damit wir die gemeinsame "Entrümpelung"
in den nächsten zwei
Wochen möglichst optimal gestalten können.