Sehr geschätzte Nachbarn,

Im österreichischen Baurecht gibt es keine "Nachrüstungspflicht" von bestehenden Gebäuden an sich dauernd ändernde bautechnische Vorschriften (dazu gehört auch der Brandschutz). Es gilt grundsätzlich der Bestandsschutz.

Das bedeutet kurzgesagt: Wenn man den Bestand nicht verändert, muss man überhaupt keine Anpassung an aktuelle bautechnische Vorschriften (z.B. Brandschutz) vornehmen. Wenn man baulich in den Bestand eingreift (die Bauordnung regelt, ab welcher Größe des Eingriffes das der Fall ist), dann muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Brandschutzanforderungen des Bestandes aus ca. 1960 nur nicht verschlechtert werden.

Siehe dazu Wiener Bautechnikverordnung §1:

und weiter dann OIB-Richtlinie 2, Brandschutz, Abschnitt 12:




Beste Grüße,

Dipl.-Ing. Julian Wieser
+43 699 17337855
julian.wieser@outlook.com


Von: Christian Kranich über Liste <liste@weg106108.mailman3.com>
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2025 11:48
An: PC21 <PC21@windbichler.at>
Cc: Christian Kranich <office@kranich.com>
Betreff: [Liste] Fwd: WEG Gallitzintsraße 106/108 Liebhartstalstraße 70 - Problem Ablagerungen
 
Sehr geehrte Frau Pichler,

Dieses eMail hätte schon gestern an Sie gehen sollen, und hat sich jetzt
mit Ihrer Mail gekreuzt.....
(Ich habe es daher aktualisiert, zB. das Ersuchen um den Screenshot entfernt)


1) eMail-Adressen
Anbei die Liste der von mir gesammelten eMail-Adressen (für ihren Abgleich).
Das sind die bei mir in der Mailliste registrierten Adressen.
- Einige Miteigentümer haben mehrere eMail-Adressen registriert
- Einige Mieter sind hier auch aufgelistet
- Einige Adressen (vermutlich Martina Schwarz) sind nicht mehr aktuell (wegen Wohungsverkauf)

Christian Kranich <office@kranich.com>
Sebastian Hazdra <sebastian@hazdra.at>
Fereidouni <s.fereidouni@gmail.com>
Greil <mariella.greil@gmail.com>
Maurer <biomaurer@gmail.com>
Möbius <wernermoebius@gmail.com>
Korak <jojo.korak@aon.at>
Renate Koller <r.a.koller@a1.net>
Martin Pollant <poll@aon.at>
Johannes Korak <jokorak@gmail.com>
Nikolaus Huber <nikolaeus@gmx.at>
Nathalie Sumper <nathalie.sumper@gmail.com>
Marlies Salchegger <mar-s@gmx.at>
Alexander Bodmann <abodmann@gmx.at>
Veronika Hajszan <veronika.hajszan@outlook.com>
Elisabeth Schwartz-Jungl <eschwartzjungl@gmail.com>
Sophie Krisch <sophiemagdalena.krisch@gmail.com>
Boban Jovanovic <bobanjovanovic@hotmail.com>
Bastian Gebetsroither <gebetsroitherbastian@gmail.com>
Niklas Wasilewski <niklas.wasilewski@hotmail.com>
Ania Mahlknecht <anna.mahlknecht23@gmail.com>
Martina Schwarz <martinaschwarz1@gmx.net>
verlagsbuero.lehner@gmx.at
Peter Mahlknecht <peter.mahlknecht@gmail.com>
Birgit Marass <birgit.marass@austromar.com>
Brita Guth-Bodmann <mail@brita-guth.at>
Ruth Tatzer <ruth.tatzer@gmail.com>
alex.bodmann@caritas-wien.at
Florian Hazdra <florian@hazdra.at>
Julian Wieser <julian.wieser@outlook.com>
Lisa Wasilewski <kontakt@pimpyourroom.at>

2) Problem Ablagerungen
Wir wollen als Hausgemeinschaft natürlich gemeinsam mit der Hausverwaltung das Problem entschärfen,
da das in beiderseitigem Interesse ist.

Aber es ist mir auch klar daß es genauso wie bei der thermischen Sanierung natürlich (abgesehen vom
reinen Gesetzestext verschiedene mögliche Auslegungen geben kann(Siehe auch die Bereitschaft der
Hausverwaltung, vorerst keine Kinderwägen entsorgen zu lassen gemäß eMail an Frau Wasilewski)
Ein Gebäude aus den 1960er Jahren wie das unsere hat natürlich einen anderen Ausführungsstand als
ein Neubau(da sich ja auch die Bestimmungen über die Jahre geändert haben, und ich mir nur schwer
vorstellen kann, daß das baulich überall immer wieder nachgeführt wurde)

Was wir erreichen wollen (und vermutlich müssen), ist ein kluger und vernünftiger Kompromiss, was
im Normalfall von den Behörden noch toleriert wird. Wir verlassen uns dabei auf die Weitsicht, Kompetenz
und Erfahrung Ihrer Firma. Schließlich sind wir ja auch langjährige und zufriedene Kunden und an einer weiterhin ungetrübt guten Partnerschaft interessiert. Denn wir sitzen ja im selben Boot. Alle Weitungen, die im Fall von Verwaltungsstrafen ihre Firma treffen, schlagen natürlich dann auch zu uns als Eigentümergemeinschaft durch.

Was uns sicherlich sehr weh täte, wäre es wesentliche Beträge aus der Rücklage in eine Ausstattung der Gänge und Keller am Level eines aktuellen Neubaus zu bringen. Damit ist nämlich dann auch die Möglichkeit
das Geld in eine thermische Sanierung zu stecken, stark reduziert.

Zur weiteren Vorgehensweise:
In der Woche nach dem 13.06 wollen Sie eine externe Firma  für die Erstellung eines
Angebots für die "Entsorgung" beauftragen. Wir ersuchen Sie, mit der Beauftragung der
Entrümpelungsfirma noch zuzuwarten, bis der Rauchfangkehrertermin (und die Rückmeldung
des Rauchfangkehrers an die Hausverwaltung und an die Miteigentümer) stattgefunden hat.

Wir planen, daß wir bis dahin schon die meisten Dinge schon selbst entsorgt haben.
Denn wir ziehen es vor, den Abtransport der gelisteten Dinge in Eigenregie
zu tätigen, was Kosten und Aufwände auf allen Seiten reduziert.
Wir haben einen Anhänger und mindestens zwei Autos mit Anhängerkupplug
zur Verfügung und schon öfters Fuhren zum Müllplatz durchgeführt
(Aus wenn man das nicht sieht ;-)    )
Wir werden dann nach dem 17.06/18.06 etwaige vom Rauchfangkehrer dann noch bemängelte
Dinge kurzfristig entsorgen und Ihnen davon eine Fotodokumentation übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen,

       Christian Kranich