
Sehr geehrter Herr Lehner, Ich kann mich eigentlich auch nicht an einen Umlauf erinnern, wo die Zustimmung gesammelt und dokumentiert wurde. Alternativ zu einem Umlauf ist auch die offizielle Anfrage via Hausverwaltung (Wie seinerzeit im Fall von Dr. Wasilewski durchgeführt) möglich. Die reine Erwähnung des Wunsches im Protokoll der Hausverwaltung erfüllt diese Form aber (mMn) nicht. Der Umlauf und die schriftliche Zustimmung ist sicherlich die sauberste Form. (Die dann auch für die Einreichung bei der Baubehörde sicherlich nützlich sein kann, s.u.) 1) Die Zustimmung zur Übertragung der Erhaltungspflicht kann nicht gemeint sein, da diese eben nur die Erhaltungspflicht überträgt, aber sämtliche sonstige Bestimmungen davon nicht betroffen sein sollten (Die auf dem WEG und der BO aufbauen). Abgesehen davon daß das noch nicht durch ist (Es fehlt möglicherweise noch die Zustimmung der Rechtsnachfolger der Wohnung Schwarz - bzw. die weitere notarielle und grundbücherliche Ausfertigung. 2) Die MA37 wird Ihnen ja sicher bereits eine Baugenehmingung erteilt haben. Normalerweise würde die Baubehörde aber bei solchen Veränderungen einen Einreichplan mit den Zustimmungen aller Miteigentümer verlangen. So war es zumindest seinerzeit bei dem Balkonprojekt Kirnbauer. Es kann aber auch sein, daß sich seither die Bestimmungen geändert haben. Ich bin ja da kein Fachmann. Es ist mir nur der Unterschied zwischen Baugenehmigung (§ 60 BO) und Bauanzeige(§ 62a BO) klar. In zweiterem Fall kann es sein, daß die Baubehörde auf die Zustimmung verzichtet. Die entscheidenden Fragen dürften sein, ob es sich um eine tragende Mauer handelt und ob das Aussehen wesentlich verändert wird. 3) Selbst wenn die MA37 entschieden hat, daß es sich nicht um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung handelt, sollte die Bestimmung nach §16 Abs 2 WEG weiterhin gelten. 4) Es ist in allen Fällen empfehlenswert unabhängig von den obigen Bestimmungen, die Zustimmung aller anderen Miteigentümer zu erlangen (schriftlich) - und zu dokumentieren. Einfach im Sinn eines harmonischen und friedlichen Miteinanders. Liebe Grüße, Christian Kranich