Problemkreis Ablagerung

Hallo Alle, eine eMail von Frau Pichler von der HV. Der Screenshot aus einer anderen Liegenschaft, die bemängelt wurde ist leider wenig aussagekräftig (bzw. bietet keine neue, über den Gesetzestext hinausgehenden Erkenntnisse) Es gab möglicherweise (noch?) keine Anzeige durch den Wohnfonds bei der Feuerpolizei. Vielmehr schreibt Frau Pichler, daß sie selbst MA36(Feuerpolizei) und Rauchfangkehrer kontaktiert hat(!!). Frau Pichler hat mit letztens erzählt, daß Frau Meisnar ja eigentlich schon in Pension sei. Ich habe vorhin Frau Meisnar angesprochen, ob wir sie denn nochmals sehen werde, weil wir uns ja gerne für die langjährige gute Zusammenarbeit bedanken wollen. Darauf antwortet sie mir, daß sie ja schon seit 15 Jahren in Pension sei, aber daß es Zeit ist, "die Jüngeren" ranzulassen - und dass dieses Thema an Frau Pichler übergeben wurde - Die unten inkludierten Infos behandeln den nackten neuesten Verordnungstext und erwähnen auch nicht das gegenüber Frau Wasilewski gemachte Zugeständnis, (vorerst, ohne behördlichen Zwang) keine Kinderwägen entsorgen zu lassen - Betreffend der Kinderwagen denke ich, daß es gut wäre, wenn wir jeweils in der Nische unter den Stiegen ein Schild anbringen werden: "Kinderwagenabstellplatz - Kinderwagen gegen wegrollen sichern!" Eventuell mit Hinweis, die Bremsen zu aktivieren oder ihn anzuhängen(Eventuell eine Öse an der Wand anzubringen, wo man ihn einhängen kann) (Das ist einfach vorerst meine Idee, als Diskussionsgrundlage; Ich werde das Thema später auch auf unserer Website anlegen) Die Fahrräder sind leider ein anderes Thema. Da gelten strengere Bestimmungen. Das werden wir noch diskutieren (Vielleicht heute?) Liebe Grüße, Christian -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: 16., Gallitzinstr. 106-108/Liebharstalstr. 70: Infos RFK, Feuerpolizei MA 36 Datum: Thu, 15 May 2025 08:26:13 +0000 Von: PC21 <PC21@windbichler.at> An: office@kranich.com <office@kranich.com> Kopie (CC): PC23 <PC23@windbichler.at> Sehr geehrter Herr Kranich, die nächsten Kehrtermine sind 17.06.2025 in Gallitzinstr. 106 + 108, 18.06.2025 in Liebhartstalstr. 70. Anbei auch unser Aushang bzgl. Entrümpelung mit der Bitte um Weiterleitung an alle Bewohner*innen. Weiters sende ich Ihnen wie versprochen einige Links und Informationen, die ich zum Thema Freihalten von Fluchtwegen und Ablagerungen zusammentragen konnte. Die Homepage der MA36 ist meiner Meinung nach am übersichtlichsten 😉 Lagerung in Gebäuden - Stiegenhaus, Tiefgaragen <https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/feuerpolizei/lagerung-in-g...> Freie Fluchtwege und Dachböden: Wiener Rauchfangkehrer <https://www.rauchfangkehrer.wien/aktuelles/freie-fluchtwege-und-dachboeden> Freie Fluchtwege und Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten!: Wiener Rauchfangkehrer <https://www.rauchfangkehrer.wien/aktuelles/freie-fluchtwege-und-rauchmelder-...> Nach Rücksprache mit Feuerpolizei MA36 und Rauchfangkehrer sind folgende Aspekte ausschlaggebend: _Wege von Rettungskräften_ (zB Rettung bei Krankentransport oder Feuerwehr bei Brand etc) dürfen nicht behindert werden. Dh zB. Topfpflanzen auf Fensterbrettern sind erlaubt, solange dieses Fenster keinen evtl. Fluchtweg darstellt und die Pflanzen gegen Verschieben gesichert sind. _Brandgefährliche Stoffe_ dürfen nicht in allg. Teilen, Stiegenhäusern etc. gelagert werden, da es beim Brand zu starkem Qualm und/oder toxischen Dämpfen kommen kann (Beispiel: Textilien und Kunststoffteile von Kinderwägen). Auch sind zB leicht entzündliche Stoffe nicht erlaubt. Wenn Ablagerungen nicht gegen die oa. Bedingungen verstossen, müssen sie jedenfalls gegen Umfallen und Verschieben gesichert werden. Vorgabe seit dem neuen Feuerpolizeigesetz (Jänner 2024): _Fluchtwege_ sind auf die vorhandene Breite freizuhalten, dh „Nischen“ neben der Wohnungstüre zählen ebenfalls zum Fluchtweg. _Echte Nischen_ (wie zB unter dem Treppenlauf) bilden jedoch die Ausnahme, hier dürfen Gegenstände abgestellt werden (immer unter Berücksichtigung gesichert, ragen nicht in Wege, keine brandgefährlichen Stoffe, ….) 2 Stück _Fußmatten_ vor der Wohnungstür sind zB erlaubt, Teppiche jedoch nicht. _Keller:_ Kellertüren aus Holz, Holzkästen sind nicht leicht brennbar, dürfen also bleiben! Kellertüren: Abteile sollten einsehbar sein Absolutes Nein: Lagerung von Reifen (egal wo, nicht erlaubt im Keller, Garagen, …) Fahrräder (mit zB Aufhängung): ok wenn gesichert, nicht im Weg, etc. (siehe oben) Somit also zB Papier, Gewand im Kasten sind ok, außerhalb nicht _Dachboden: _ ¼ der Fläche dürfte für Lagerungen genutzt werden Freibleiben müssen die Fanggruppen und zB Fenster die als Fluchtweg aufs Dach dienen können (Feuerwehr holt die Geflüchteten vom Dach) _Tisch für die „Tauschbörse“:_ Bitte auf die oa. Vorgaben überprüfen, der Rauchfangkehrer kann es sich evtl. bei der nächsten Kehrung ansehen. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit bei dem großen Thema Frühjahrsputz weiterhelfen. Wenn ich ein Thema übersehen habe, bitte um kurze Nachricht. Natürlich stehe ich allen für jegliche Frage gerne zur Verfügung! Lagerung in Gebäuden - Stiegenhaus, Tiefgaragen <https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/feuerpolizei/lagerung-in-g...> Freie Fluchtwege und Dachböden: Wiener Rauchfangkehrer <https://www.rauchfangkehrer.wien/aktuelles/freie-fluchtwege-und-dachboeden> Freie Fluchtwege und Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten!: Wiener Rauchfangkehrer <https://www.rauchfangkehrer.wien/aktuelles/freie-fluchtwege-und-rauchmelder-...> Hier auch noch meine erwähnte Info vom RFK einer anderen Liegenschaft: Feu Mit freundlichen Grüßen Karin PICHLER Herbert Windbichler GmbH Zehenthofgasse 16/4 1190 Wien Telefon: 01 328 23 66 - DW 260 Fax: 01 328 23 83 Mail: pc21@windbichler.at <mailto:pc21@windbichler.at> Firmenbuch: 57433k, Handelsgericht Wien
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Christian Kranich