Ablagerungen Gall108/Lieb70 / Liebhartstalstraße 70: Kinderwagen etc

Hallo Alle, Ein Update zur Thematik von unterwegs übermittelt.... Frau Pichler hat mir gestern auch zugesagt den Aushang nochmals per eMail zu schicken (noch nicht geschehen) - zu Weiterleiten an die Liste @Lisa Wasilewski: Darf ich Sie zur Mailliste hinzufügen? Liebe Grüße, Christian -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Liebhartstalstraße 70: Kinderwagen etc Datum: Wed, 14 May 2025 10:19:05 +0000 Von: PC21 <PC21@windbichler.at> An: kontakt@pimpyourroom.at <kontakt@pimpyourroom.at> Kopie (CC): office@kranich.com <office@kranich.com>, PC10 <PC10@windbichler.at>, PC23 <PC23@windbichler.at> Sehr geehrte Frau Wasilewski, leider wurden anlässlich einer Begehung mit dem Wohnfonds Wien die umfangreichen Ablagerungen in der gesamten Liegenschaft kritisiert. Da wir sehr oft Aufforderungen bzgl. feuerpolizeilicher Übelstände und Verwaltungsstrafverfahren erhalten, sind wir verpflichtet diesen nachzukommen und die Eigentümer*innen darüber in Kenntnis zu setzen. In Abstimmung mit unserer Rechtsabteilung werden wir allerdings in der Liegenschaft Gallitzinstraße 106-108/Liebhartstalstraße 70 *keine Kinderwägen entrümpeln*. Solange wir keinen ausdrücklichen Auftrag von Rauchfangkehrer oder Behörde bzgl. Kinderwägen erhalten, werden wir aktiv nichts unternehmen. Im Falle einer behördlichen Aufforderung seitens des Rauchfangkehrers oder der Behörde werden wir Sie selbstverständlich dahingehend informieren. *Informativ*darf ich festhalten: Generell sind laut Auskunft des Rauchfangkehrers und der Feuerpolizei (MA 36) Lagerungen in Nischen unter Stiegen gestattet. Es gibt allerdings _Einschränkungen_ bzw. Voraussetzungen: Die Gegenstände dürfen nicht brandgefährlich sein (d.h. Stoffe die leicht brennbar, leicht entzündbar oder schwer löschbar sind), dürfen nicht in den Fluchtweg ragen und müssen ausreichend (gegen Umfallen/Verschieben) gesichert sein. Es stehen dabei immer Sicherheitsaspekte im Vordergrund wie zB die Auswirkungen bei Bränden, bei denen Stoffe stark qualmen oder sogar toxische Dämpfe entwickeln können. Somit dürfte das Kinderwagengestell in der Nische unterhalb des Treppenlaufs gelagert werden. Nicht jedoch die textilen Komponenten oder Kunststoff-Aufsätze. *Doch wie oben erwähnt, werden wir ohne offizielle Aufforderung Kinderwägen nicht entrümpeln!* Genauere Informationen stelle ich noch zusammen, damit Sie sich intern über mögliche Vorgehensweisen und Alternativen abstimmen können. Herr Kranich (Gallitzinstr. 108/Stiege 1) hat sich freundlicherweise bereit erklärt, diese dann an alle Miteigentümer auszuschicken, da uns nicht alle Mail-Adressen vorliegen. Ich hoffe ich konnte die Wogen glätten und Ihren Alltag wieder ein wenig erleichtern! Gerne können Sie mich in Zukunft bei Fragen oder Anregungen auch direkt kontaktieren unter pc21@windbichler.at. Mit freundlichen Grüßen Karin PICHLER Herbert Windbichler GmbH Zehenthofgasse 16/4 1190 Wien Telefon: 01 328 23 66 - DW 260 Fax: 01 328 23 83 Mail: pc21@windbichler.at Firmenbuch: 57433k, Handelsgericht Wien *Von:*kontakt@pimpyourroom.at <kontakt@pimpyourroom.at> *Gesendet:* Mittwoch, 14. Mai 2025 10:31 *An:* PC10 <PC10@windbichler.at> *Betreff:* Liebhartstalstraße 70 Sehr geehrte Hausverwaltung, Ich schreibe bezüglich dem Aushang in der Liebhartstalstraße 70. Wir haben unseren Kinderwagen in der Nische unter den Stiegen stehen. In dem Eck befindet sich absolut nichts und steht auch niemandem im Weg. Er steht auch absolut nicht im Weg wenn man schnell flüchten müsste. Müssten wir den Kindrrwagen wegräumen wäre das eine absolute Katastrophe. Sie wissen dass die Stiegenhäuser wirklich nicht breit sind, weswegen es schon gar nicht so leicht ist mit Wickeltasche, Tasch, Baby im Arm oder im Maxicosi und vielleicht Einkauf hier rauf und runter zu kommen. Ich kann nicht gleichzeitig die Kinderwagenwanne und das Kinderwagengestell mit rauf bzw runter tragen vom 3. Stock. Und nicht weil ich nicht will oder es mir zu mühsam ist, sondern es wirklich nicht möglich ist. Das heißt ich wäre praktisch die nächsten Monate oben eingesperrt weil ich meinen Sohn nicht alleine in der Wohnung oder im Auto lassen kann. Mein Mann ist arbeiten und kann sich natürlich auch nicht jedes mal wenn ich die Wohnung verlassen muss/will Urlaub beantragen um mir zu helfen. Am 13. Juni haben wir zb Kinderarzttermin. Das bedeutet dass ich solche Termine nicht mehr wahrnehmen könnte, was grob fahrlässig wäre. Mein Mann könnte mir den Kinderwagen um 6 Uhr in der früh runter tragen und um 17:00 Uhr wieder mitraufnehmen... Also Bitte ich höflichst darum, da wir ihn sowieso in der Ecke stehen haben und somit absolut nichts behindern/verstellen, dass der Kindrrwagen unten stehen bleiben darf. Mit freundlichen Grüßen Lisa Wasilewski
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Christian Kranich
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niklas.wasilewski@hotmail.com