
Liebe Brita, Lieber Alexander, Von mir ebenfalls liebe Urlaubsgrüße aus Kroatien! Dem folgenden Text haben sich Renate Koller und Christian Rell ebenfalls angeschlossen, bzw. In Diskussion dazu beigetragen. Grundsätzlich ist festzustellen, daß Ihr kein eigenständiges Einfamilienhaus gekauft habt, sondern euch nur in eine Miteigentümergemeinschaft einer Liegenschaft als Miteigentümer eingekauft habt (mit 2 Wohnungen und 1 Garage). In so einer WEG gibt es, anders als in einem Einfamilienhaus, gewisse Regeln zu befolgen: 1) Es gibt gewisse informelle Regeln, die auf dem gut miteinander auskommen, der gegenseitigen Achtung und Toleranz beruhen. Das sind gewisse Vorgangsweisen, die in der Vergangenheit ein konfliktfreies Miteinander ermöglicht haben. 2) Im Hintergrund gelten natürlich auch die Bestimmungen des WEG. Ein Link auf die aktuelle Fassung findet sich auch auf unserer WEG-Site. Eine dieser (in Punkt 1 und 2 wiederzufindenden) Regeln ist: Bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, zu dem eben auch die Fassade zählt**, ist die Zustimmung aller Miteigentümer zu erlangen, _bevor_ die Veränderung durchgeführt wird. Auf Eure seinerzeitige Anfrage betreffend der Fensterteilung an der Gallitzinstraßenseite, habt Ihr von einigen Miteigentümern spontan ein OK bekommen. Damit wollte man Euch vermutlich willkommen heissen, bzw. Good-Will zeigen. Die Strategie, zwei Dinge in ein Mail zu verpacken, wo dann die Meisten nur eine geänderte Fensterteilung auf der Straßenseite sehen und die Treppe (und der Balkon) quasi als U-Boot mitschwimmt, hat sicherlich nicht nur mir nicht gefallen. Klare Kommunikation geht anders. So ist hinter der im Plan opak gezeichneten Balkonbrüstung auch die geänderte Fensterteilung auf dieser Seite quasi versteckt worden. Von der Begründung für die Zweiflügelige Ausführung der Fenster möchte ich jetzt mal absehen (Siehe maximale Fenstergröße laut Internorm Website, ist zumindest ein Grenzfall). Gibt es dafür eigentlich (wenigstens im Nachhinein) die Zustimmung aller? Daß man zuerst die Zustimmung einholen muss und erst dann die Veränderung durchführen darf, sollte Euch spätestend seit der letzte HV klar gewesen sein, als Christian Rell Euch darauf extra hingewiesen hat. Mit diesem Verhalten werdet Ihr Euch sicherlich nicht das Wohlwollen der Hausgemeinschaft verdienen, was sich auch negativ auf zukünftige Dinge auswirken kann. Ich finde es traurig, daß das langjährige friedliche Zusammenleben durch Euer Verhalten gestört ist und derzeit einige Gräben aufbrechen. Wie ein Änderungswunsch am Gemeinsamen Eigentum geht, kann man gut an einem seinerzeitigen Umlauf von Dr. Wasilewski ersehen (hat den noch jemand?). Dieser Umlauf geht hundert Prozent auf die Vorgaben des WEG ein (Siehe ebendort, bzw. falls Euch das zu umständlich ist, unter dem folgenden Link) https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Wohnen_im_Eigentum/Aenderunge... Hier die beiden wichtigsten Punkte für Änderungen * Die Änderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen, sowie * Einem wichtigen Interesse des/der Wohnungseigentümer:in dienen Im Streitfall kann die Gemeinschaft oder auch nur ein Miteigentümer die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen! Die kurze Antwort auf Eure Frage: Nein, mir gefällt weder die Vorgehensweise noch das Resultat. Ich bin sicher, daß ich mit dieser Ansicht nicht alleine bin. Ich hoffe daß wir trotz der heftigen Kritik Freunde bleiben können. (Lieber Kritik von einem Freund als von einem Feind..... sagte mal jemand) Liebe Grüße, Christian Anhang 1: Keller Man wird sich im Parifizierungspapier ansehen müssen, ob das wirklich (jetzt) die ganze Garage betrifft oder nur den vorderen Teil (Ursprünglich war ja im hinteren Teil, hinter einer Wand, die nicht errrichtet wurde, ein allgemeiner Abstellraum für Fahrräder und Motorräder geplant. Zweifelsfrei ist es jedoch, daß Stiegenhaus und Gänge im Keller Gemeinsames Eigentum sind, ebenso wie einer der drei Kellerräume. In Eurem Keller liegt ja auch der Wasser-Absperrhahn für Haus 1,2,3,4. Dieser muss in Notfällen (und auch beim Ablesen) zugänglich sein. Da einer der Vorbesitzer aus dem gemeinsamen Schließsystem ausgetreten ist, hier nochmals zwei mögliche Lösungsvorschläge: a) Ihr tretet wieder dem Schließsystem bei. Unsere Schlüssel sperren dann auch Eure Eingangstüre. b) Es wird ein Schlüsselsafe montiert und der Code allen Miteigentümern mitgeteilt. Teilt uns bitte bei Gelegenheit mit, wie Ihr Euch in dieser Frage entscheiden wollt. Siehe auch den Kellerplan im Anhang ** Nachtrag: Selbst wenn wir die Erhaltungspflicht (nicht das Eigentum) an den Fenstern schon fertig übertragen hätten, würde das mMn. nichts an der Zustimmungserfordernis ändern. Es geht eben nur um die Erhaltungspflicht, dh ob die Erhaltung/Erneuerung aus der gemeinsamen Kasse zu bezahlen ist oder nicht.

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, liebe Hausgemeinschaft, Zunächst bedanken wir uns herzlich für die vielen freundlichen Rückmeldungen und Willkommensgrüße und die positive Atmosphäre, die wir jedes Mal erleben, wenn wir in der Gallitzinstraße sind. Bezüglich der Rückmeldungen von Fr. Mag. Rosmarie Maurer und Hr. DI Christian Kranich möchten wir gerne Stellung nehmen und hoffen damit zum positiven Miteinander auch wieder beitragen zu können. Wir möchten uns aufrichtig dafür entschuldigen, dass wir einige von euch und Ihnen mit dem Einbau der Fenster verärgert haben! Wir waren uns darüber im Klaren, dass wir für Veränderungen, wie beispielsweise den erhofften Stiegenabgang von allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern eine Zustimmung benötigen. Dass dies auch für die Fenster zutreffen könnte, stellte sich erst später heraus. Das tut uns sehr leid und wir hoffen, dass wir mit diesem Schreiben unsere Herangehensweise ein Stück erklärbar machen können. Viele andere Entscheidungen mussten in der Zeit ebenso getroffen und die Förderung für die Fenster rechtzeitig beantragt werden – all das hat uns, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, neben allem beruflichen Stress und unseren Betreuungspflichten einigermaßen überfordert. Was wir festhalten wollen sind folgende zwei Punkte: 1. Die Teilung der südseitigen Fenster war von uns nicht geplant! Wir wurden über die Notwendigkeit dieser Maßnahme vom Techniker der Fensterfirma lange NACH erfolgter Beauftragung informiert. Eine entsprechende Gewährleistung und Haftung für nicht-geteilte Fenster wäre nicht geleistet worden und wir mussten kurzfristig entscheiden. Selbiges stellte er auch für die Fenster an der Westseite fest. Dort haben wir uns wegen der Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes für eine Fixverglasung entschieden. 2. Die Veränderung an der Nordseite (eine Fenstertüre statt eines geteilten Fensters) war, wie von Christian richtig angeführt, vorbereitend für einen möglichen Stiegenabgang. Wir sind zwar sehr enttäuscht, dass für diesen leider bis jetzt keine 100%-ige Zustimmung erreicht wurde, aber selbstverständlich wird er jetzt nicht gebaut. Eine optische Teilung der Fenstertüre in gleicher Weise wie die danebenliegenden Fenster, wird selbstverständlich erfolgen und somit sollte die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnhausanlage gewährleistet sein. Und Folgendes sei noch gesagt: Natürlich wollen wir niemanden verärgern oder (uns nicht bekannte) Gräben wieder aufreißen. Im Gegenteil, wir freuen uns auf ein gutes nachbarschaftliches Leben mit euch in der Gallitzinstraße und hoffen auf viele freundliche Begegnungen! Die Frage von Brita in der whatsapp Gruppe des Gallitzinstraßenteils war zugegebenermaßen offensichtlich für einige etwas unpassend. Sie entsprang einfach ihrer Freude über den Baufortschritt und die neuen Fenster. Alles Liebe Brita und Alex Von: Christian Kranich über Liste <liste@weg106108.mailman3.com> Gesendet: Montag, 3. Februar 2025 08:15 An: Christian Kranich via Liste <liste@weg106108.mailman3.com> Cc: Christian Kranich <office@kranich.com> Betreff: [Liste] Neue Fenster von Brita Liebe Brita, Lieber Alexander, Von mir ebenfalls liebe Urlaubsgrüße aus Kroatien! Dem folgenden Text haben sich Renate Koller und Christian Rell ebenfalls angeschlossen, bzw. In Diskussion dazu beigetragen. Grundsätzlich ist festzustellen, daß Ihr kein eigenständiges Einfamilienhaus gekauft habt, sondern euch nur in eine Miteigentümergemeinschaft einer Liegenschaft als Miteigentümer eingekauft habt (mit 2 Wohnungen und 1 Garage). In so einer WEG gibt es, anders als in einem Einfamilienhaus, gewisse Regeln zu befolgen: 1) Es gibt gewisse informelle Regeln, die auf dem gut miteinander auskommen, der gegenseitigen Achtung und Toleranz beruhen. Das sind gewisse Vorgangsweisen, die in der Vergangenheit ein konfliktfreies Miteinander ermöglicht haben. 2) Im Hintergrund gelten natürlich auch die Bestimmungen des WEG. Ein Link auf die aktuelle Fassung findet sich auch auf unserer WEG-Site. Eine dieser (in Punkt 1 und 2 wiederzufindenden) Regeln ist: Bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, zu dem eben auch die Fassade zählt**, ist die Zustimmung aller Miteigentümer zu erlangen, bevor die Veränderung durchgeführt wird. Auf Eure seinerzeitige Anfrage betreffend der Fensterteilung an der Gallitzinstraßenseite, habt Ihr von einigen Miteigentümern spontan ein OK bekommen. Damit wollte man Euch vermutlich willkommen heissen, bzw. Good-Will zeigen. Die Strategie, zwei Dinge in ein Mail zu verpacken, wo dann die Meisten nur eine geänderte Fensterteilung auf der Straßenseite sehen und die Treppe (und der Balkon) quasi als U-Boot mitschwimmt, hat sicherlich nicht nur mir nicht gefallen. Klare Kommunikation geht anders. So ist hinter der im Plan opak gezeichneten Balkonbrüstung auch die geänderte Fensterteilung auf dieser Seite quasi versteckt worden. Von der Begründung für die Zweiflügelige Ausführung der Fenster möchte ich jetzt mal absehen (Siehe maximale Fenstergröße laut Internorm Website, ist zumindest ein Grenzfall). Gibt es dafür eigentlich (wenigstens im Nachhinein) die Zustimmung aller? Daß man zuerst die Zustimmung einholen muss und erst dann die Veränderung durchführen darf, sollte Euch spätestend seit der letzte HV klar gewesen sein, als Christian Rell Euch darauf extra hingewiesen hat. Mit diesem Verhalten werdet Ihr Euch sicherlich nicht das Wohlwollen der Hausgemeinschaft verdienen, was sich auch negativ auf zukünftige Dinge auswirken kann. Ich finde es traurig, daß das langjährige friedliche Zusammenleben durch Euer Verhalten gestört ist und derzeit einige Gräben aufbrechen. Wie ein Änderungswunsch am Gemeinsamen Eigentum geht, kann man gut an einem seinerzeitigen Umlauf von Dr. Wasilewski ersehen (hat den noch jemand?). Dieser Umlauf geht hundert Prozent auf die Vorgaben des WEG ein (Siehe ebendort, bzw. falls Euch das zu umständlich ist, unter dem folgenden Link) https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Wohnen_im_Eigentum/Aenderunge... Hier die beiden wichtigsten Punkte für Änderungen * Die Änderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen, sowie * Einem wichtigen Interesse des/der Wohnungseigentümer:in dienen Im Streitfall kann die Gemeinschaft oder auch nur ein Miteigentümer die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen! Die kurze Antwort auf Eure Frage: Nein, mir gefällt weder die Vorgehensweise noch das Resultat. Ich bin sicher, daß ich mit dieser Ansicht nicht alleine bin. Ich hoffe daß wir trotz der heftigen Kritik Freunde bleiben können. (Lieber Kritik von einem Freund als von einem Feind..... sagte mal jemand) Liebe Grüße, Christian Anhang 1: Keller Man wird sich im Parifizierungspapier ansehen müssen, ob das wirklich (jetzt) die ganze Garage betrifft oder nur den vorderen Teil (Ursprünglich war ja im hinteren Teil, hinter einer Wand, die nicht errrichtet wurde, ein allgemeiner Abstellraum für Fahrräder und Motorräder geplant. Zweifelsfrei ist es jedoch, daß Stiegenhaus und Gänge im Keller Gemeinsames Eigentum sind, ebenso wie einer der drei Kellerräume. In Eurem Keller liegt ja auch der Wasser-Absperrhahn für Haus 1,2,3,4. Dieser muss in Notfällen (und auch beim Ablesen) zugänglich sein. Da einer der Vorbesitzer aus dem gemeinsamen Schließsystem ausgetreten ist, hier nochmals zwei mögliche Lösungsvorschläge: a) Ihr tretet wieder dem Schließsystem bei. Unsere Schlüssel sperren dann auch Eure Eingangstüre. b) Es wird ein Schlüsselsafe montiert und der Code allen Miteigentümern mitgeteilt. Teilt uns bitte bei Gelegenheit mit, wie Ihr Euch in dieser Frage entscheiden wollt. Siehe auch den Kellerplan im Anhang ** Nachtrag: Selbst wenn wir die Erhaltungspflicht (nicht das Eigentum) an den Fenstern schon fertig übertragen hätten, würde das mMn. nichts an der Zustimmungserfordernis ändern. Es geht eben nur um die Erhaltungspflicht, dh ob die Erhaltung/Erneuerung aus der gemeinsamen Kasse zu bezahlen ist oder nicht. [Kinder in Not]<https://www.caritas.at/spenden-helfen/auslandshilfe/schwerpunkte/kinder/spen...> Es werden keine Bilder angezeigt? 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participants (2)
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Alex Bodmann
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Christian Kranich