Bericht von Rauchfangkehrer-Termin wegen Ablagerungen

Liebe Mitbewohner, Liebe Miteigentümer, Letzten Dienstag hat Herr Frühschütz (FS), unser zuständiger Rauchfangkehrer einen Extra-Besuch gemacht, um einmal vorab anzusehen, was er dann beim offiziellen Termin zu beanstanden haben wird. Neben mir war auch Renate Koller bei dem Termin anwesend. Generell ist die Situation die, daß es extrem strenge Bestimmungen gibt, aber auch eine "Grauzone", was man uns durchgehen lässt. Die Hoffnung war, daß er uns Tipps gibt, was 'im Toleranzbereich sein kann' Die Feuerpolizeivorschriften sind leider in den letzten Jahren laufend verschärft worden. FS berichtete von einem Fall am Flötzersteig, wo durch einen dauerladenden Akku-Autostaubsauger drei Häuser in Brand gerieten. Zum offiziellen Termin am 17.06/18.06 kommt zumindest der Herr Frühschütz (oder sein Mitarbeiter). Ob sonst noch wer kommt entzieht sich meiner Kenntnis. Die MA36/Feuerpolozei sollten wir uns aber nicht (freiwillig) eintreten. Und die 'externe Entrümpelungsfirma', an die Frau Pichler(PI) von der HVW gedacht hat (die natürlich möglichst viel finden würden, weil Business...), konnten wir dadurch vermeiden, daß wir erklärt haben, den Abtransport in Eigenregie kostengünstiger durchführen zu wollen. Bemerkungen zu den einzelnen Häusern (mit aber auch diversen generellen Betrachtungen, als <G> markiert) (Gall 106 wurde nicht besucht. Dort gilt aber betreffend Stiegenhaus und Kellergängen im wesentlichen dasselbe) Gall108/1 ------------- - Die *Schuhkästen* in den*Mauernischen* dürfen bleiben, weil nicht über die Nische hervorstehend (nur zwischen Türstock und Wand auf der den Stiegen abgewandter Seite) und *fix eingebaut und gegen Kippen gesichert*. (Hier äußerte sich PI kritischer; sie meinte, das muss auch weg...) - <G> Es ist *günstiger* bei der Beurteilung, wenn Kästen etc. nicht aus lackiertem Holz sondern "*Melaninbeschichtet*" sind, weil dann schwerer entflammbar. Wobei Holz wiederum günstiger (aus seiner Sicht ist, als Ablagerungen aus Papier/Karton) - <G> In den Stiegenhäusern geht es hauptsächlich darum, daß die *Fluchtwege nicht eingeschränkt* werden bzw. daß niemand im Brandfall über etwas (zB Blumen/Schuhe) stolpern kann, wenn alles verraucht ist. Es ist auch an Rettungsdienste zu denken, die im Notfall jemanden aus der Wohnung tragen müssen. - Die *Bank *(zum Schuheanziehen bzw mit Fach für Schuhe) naben 108/1/4 muss leider weg. (Fluchtweg und Brandlast) - Ebenso muss der *Tauschtisch *im Keller Stiegenhaus Stiege 1 weg, da brennbar bzw. brennbares (zB Magazine/Bücher) darauf gelagert. Hier habe ich noch keine Ersatzlösung(vielleicht kann man im Bereich Trafo-Ecke ein Metallregal aufstellen, das zumindest nicht gesehen wird... - Die *Aluleiter* (die hat vermutlich ein Dachdecker vergessen; Ausziehbare Doppelleiter) im Verbindungsgang (ebenfalls Fluchtweg) zwischen Stiegenhaus und Aussentreppe ist auch problematisch. Hier gibt es drei Lösungen 1) über Hüfthöhe(damit man nicht stolpern kann, wenn man sich die Wand entlangtastet) an Häken aufhängen (wird eventuell akzeptiert; sicher ist es nicht), damit niemand drüber stolpern kann. Störend könnte auch sein, daß zumindest eine Türhälfte der Trafotüre im aufgehängten Zustand blockiert wird 2) Genauso wie Holzleitern entsorgen (brauchen wir die überhaupt? Kann man ev. in Willhaben loswerden) 3) Woanders (im Garten? An den Grenzzaun hängen?) lagern. In diesem Fall sollten wir sie aber zB mit einem Fahrradschloss an (zB Zaun) fixieren, damit das nicht eine Leiter wird, die einem Einbrecher gelegen kommt. - Im Kellergang Stg1 muss der *Teppich* weg. Ebenso der *Fichtenholz-Bauernkasten* und meine*Abfall-Trennbehälter*. (Kellergang ist Fluchtweg, Brandlast) - Die *gemeinsame Nutzung vom Aufhängeraum als Fahrrad-Abstellraum ist OK*. Allerdings dürfen E-Bikes nur ohne Akku abgestellt werden. (Sonst bräuchte es zumindest eine selbstschließende Brandschutztüre; Laden der Akkus scheint leider eher nur in den Wohnungen unter Aufsicht sicher möglich) Gall108/2 ------------- - Im Keller gilt natürlich das Selbe, wie bei Stiege 1. *In den Kellergängen darf nichts stehen. Kein Fahrrad, kein eBike*. *eBike Laden im Kellergang ist leider ein No-Go* (Den Traum davon habe ich mir auch schon abgeschminkt auf Stiege 1) - Die *Kasterln *müssen leider ebenso weg wie diverse sonstige Dinge wie *Gartenmöbel*. - <G> *Kinderwagen und Fahrräder* sollten nirgendwo anders als in den *Fahrradräumen, bzw. in der Treppennnische* (also unter der zweituntesten Treppe) stehen. Die Treppennische sah er entspannter als die HVW (solange nichts in den Fluchtweg heraussteht, bzw rollen kann). (PI hat ja ein Bild einer Stiegennische am Aushang gehabt!) - Die hängenden Kinderräder würde ich genauso wie das eine Rad von Renate auf Stiege 1 noch hängen lassen, und es auf eine eventuelle Beanstandung ankommen lassen(Die Kinderräder sind ja quasi in einer Nische aufgehängt und können daher nicht umfallen) - (könnte man argumentieren) Die restlichen Räder / eBikes / Kinderwagen sollten in der Treppennische untergebracht werden. Gall108/3 ------------- - Da ist der *Fahrradcluster* vor dem Stiegenhaus natürlich ein Hotspot. Das gehört nach Ansicht von F. ebenfalls zum Gang/Fluchtweg. => Hier sollten wir herrenlose Räder aussortieren (Sebastian sammelt für ein Pfadfinderprojekt) Eventuell könnte eine geringe Anzahl hängen bleiben (Siehe Bemerkung zu Stiege 2) - Gegen die *Hand-Gartengeräte* hat er nichts einzuwenden gehat. Im Zweifelsfall sollten aber die sonstigen Ablagerungen in den Parteienkellern verschwinden. Erstaublicherweise hat ihn auch ein großer gelagerter Baumstamm (ich glaube von Sasan) nicht so geschreckt (Er meinte, da verbrennt man sich eher die Finger, wenn man hier mit dem Feuerzeug dranhält) => Die ganzen Schachteln, Brennholz etc. sollten aber besser in den Parteienkellern verschwinden. Wenn wir diesen Raum ebenfalls zu einem gleichzeitigen Fahrradkeller umwidmen, sind sonstige Ablagerungen nämlich nicht zulässig.Ob das jetzt Teil des Fluchtweges ist (weil nicht durch eine Türe abgetrennt, aber doch getrennter als die breiteren Bereiche des Kellergangs), ließ sich nicht abschließend klären. Er schien jedoch gegen Fahrräder in diesem Bereich nichts einzuwenden, meinte aber wenn man dort eine Türe einbauen würde wäre es klarer (weil dann mit Sicherheit nicht Teil des Fluchtwegs) - Den *Aufhängeraum (groß im Bild auf Aushang)* sollten wir zu einem Kombi Aufhängeraum/Fahrradraum umfunktionieren (und sonstige Ablagerungen entfernen) <G> Generell sollten wir versuchen, möglichst *vorher/nachher Bilder* zu liefern (Zustand auf PI Aushang - Zustand bereinigt). Das hilft uns besser, der Hausverwaltung "Vollzug" zu melden, bzw. kann auch von der HVW gegenüber Behörde verwendet werden, und somit das Risiko der HVW reduzieren ("Wir haben das bei den Mietern/Eigentümern beanstandet und diese *haben entsprechende Maßnahmen ergriffen*") - Ich hoffe, daß PI dann auch weniger zu Überreaktionen neigen wird, und sich auch wieder auf ein vernünftiges Maß 'beruhigt'. - Die *alte Waschmachine* müssen wir natürlich entfernen - Ebenso sollten die *Räder in Treppennische oder Fahrradraum* abgestellt werden. - <G> *Generell ist für ihn alles was sich vom Kellergang durch eine (möglichst verschlossene) Türe abgetrennt befindet, unerheblich*. Er meinte zwar ebenfalls (wie PI), man sollte in die *Kellerabteile einsehen* können (um zB Ablagerungen von Benzinkanistern, Gasflaschen etc zu sehen). Wir sollten diesbezügliche Neugier durch MA36 bzw. HVW nicht provozieren. Ich hoffe daß alle, die die Abteile mit einem Sichtschutz versehen haben, es so lassen können. - Den *kleinen Trockenraum (früher Beheizt)* werden wir daher verschließen (ob der groß genug für eine Sauna wäre? Hofer-Zeni hatte glaube ich einmal die Idee) - In der Waschküche gibt es noch einen *holzbeheizten Waschofen* (den könnten wir auch entfernen, vieleicht ist ein "Wäschermädelmuseum" interessiert :-)) ). Da steckt eventuell ein Kupferkessel drinnen, der ein dekoratives Blumengefäß werden könnte Das könnte eventuell Platz schaffen, alle drei Geräte au einer Seite aufzustellen. - Im *Stiegenhaus haben ihn die beiden Stirnseitig stehenden Schuhkästen nicht gestört*, solange sie gegen Umfallen gesichert sind. <G> Generell darf auf den Schuhkästen falls erlaubt (auch in anderen Stiegen)*nichts drauf stehen*. - Die *Pflanzen* im Haus 3 Halbstock hat er bemängelt, weil man darüber angeblich stolpern könnte (Er meinte auch das Fenster sei eventuell auch ein Fluchtweg für eine Leiterbergung) Lieb70 --------- Da gilt genauso (Leider ist das Platzangebot dort ja durch die Loggien sehr begrenzt): - <G> *Die Stiegenhäuser und Kellergänge sind sind von Ablagerungen freizuhalten* (Pflanzen, Sessel etc.) - Interessanterweise stieß er sich nicht an den *Blumen in der Fensternische* (Stiege3?) Er meinte, das sei ja eine Nische und daher erlaubt. Die Pflanzen sollten aber gegen Umfallen gesichert werden. Wie wisse er auch nicht. - *Kinderwagen* dürfen *nur in den Treppennischen* (siehe auch oben) abgestellt werden, und sollten nicht in den Fluchtweg herausragen. Leider gibt es in Lieb70 aus baulichen Gründen wesentlich kleinere Treppennischen. Daß das Trennen von Kinderwagenunterteil (nur Metall) vom textilem Oberteil (wie in der Verordnung steht) eher eine Beschreibung der 1970er Kinderwägen ist, ist ihm ebenfalls klar. Er meinte nur, zB zusätzliche Decken sollten eher nicht drinnen gelassen werden. - Zu den doch vorhandenen Fahrrädern und dem weniger großen Platzangebot hatte er einen produktiven Vorschlag: In der einen oder anderen*Loggia*, ließen sich *Radabstellplätze* machen. Die seien ja dann immerhin überdacht. Möglicherweise gibt es da auch eine Fördermöglichkeit. - Zum *Treppenlift* Stiege 1 meinte er, den könnte die Hausgemeinschaft vielleicht verkaufen, falls nicht mehr gebraucht. Sorry, das war wiedermal eine Menge Text und hat etwas länger gedauert! Ich habe aber versucht allen, die nicht dabei waren, möglichst viele Informationen zukommen zu lassen, damit wir die gemeinsame "Entrümpelung" in den nächsten zwei Wochen möglichst optimal gestalten können. Liebe Grüße, Christian
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Christian Kranich